Ausstattungsanwartschaften

Unter Ausstattungsanwartschaften versteht man nicht eingetragene Marken ohne Verkehrsgeltung. Es handelt sich um immaterialgüterrechtlich nicht geschützte Unterscheidungszeichen, bzw. Kennzeichen i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 3 UWG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation