Ausübungspflicht des Lizenznehmers

Unter Ausübungspflicht des Lizenznehmers wird die Pflicht verstanden, von einer erteilten Lizenz auch tatsächlich Gebrauch zu machen. Dies ist einerseits nötig, um das Erfordernis der rechtserhaltenden Benutzung zu erfüllen, andererseits erwartet der Lizenzgeber auch, nutzungbezogene Lizenzgebühren ziehen zu können, sollten solche vereinbart worden sein. Der Umfang der Nutzungspflicht richtet sich nach dem Vertragszweck.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation