Autonomie
Den Zustand der Entscheidungsfreiheit, Selbstbestimmung oder Unabhängigkeit bezeichnet man als Autonomie. Absolute Autonomie des Einzelnen ist innerhalb einer Gesellschaft unmöglich, folglich geht es im Lauterkeitsrecht um die Sicherstellung eines für die Wettbewerbsordnung unerlässlichen Mindestmaßes an Autonomie der Marktbeteiligten.