Autonomie

Den Zustand der Entscheidungsfreiheit, Selbstbestimmung oder Unabhängigkeit bezeichnet man als Autonomie. Absolute Autonomie des Einzelnen ist innerhalb einer Gesellschaft unmöglich, folglich geht es im Lauterkeitsrecht um die Sicherstellung eines für die Wettbewerbsordnung unerlässlichen Mindestmaßes an Autonomie der Marktbeteiligten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation