Autoritätsmissbrauch
Durch das Einspannen von Autoritätspersonen (Erzieher, Lehrer etc.) und Medienstars (reale Personen und fiktive Figuren) in der Werbung besteht eine besondere Gefahr unsachlicher Beeinflussung des Umworbenen. Der Umworbene bringt diesem Personenkreis ein besonderes Vertrauen entgegen. Wirkt die unsachliche Beeinflussung zum Zeitpunkt der maßgeblichen Kaufentscheidung fort, so führt das Verhalten zu einem Autoritätsmissbrauch und damit zum Verstoß gegen unlauteren Wettbewerb i.S.v. § 4 Nr. 2 UWG.