Autoritätsmissbrauch

Durch das Einspannen von Autoritätspersonen (Erzieher, Lehrer etc.) und Medienstars (reale Personen und fiktive Figuren) in der Werbung besteht eine besondere Gefahr unsachlicher Beeinflussung des Umworbenen. Der Umworbene bringt diesem Personenkreis ein besonderes Vertrauen entgegen. Wirkt die unsachliche Beeinflussung zum Zeitpunkt der maßgeblichen Kaufentscheidung fort, so führt das Verhalten zu einem Autoritätsmissbrauch und damit zum Verstoß gegen unlauteren Wettbewerb i.S.v. § 4 Nr. 2 UWG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation