Bademeister, medizinischer
Der Beruf des medizinischen Bademeisters zählt zu den technischen Heilhilfsberufen und damit zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf des medizinischen Bademeisters zählt zu den technischen Heilhilfsberufen und damit zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.