Banken
Banken unterliegen grundsätzlich dem Bankrecht, in das als Sonderprivatrecht nicht vom Handelsrecht eingegriffen wird. Umgekehrt können Banken jedoch als Großaktionäre Einfluss auf die Entscheidungen in AGs nehmen.
Banken unterliegen grundsätzlich dem Bankrecht, in das als Sonderprivatrecht nicht vom Handelsrecht eingegriffen wird. Umgekehrt können Banken jedoch als Großaktionäre Einfluss auf die Entscheidungen in AGs nehmen.