Bargründung
Die Bargründung ist der gesetzliche Regelfall. Bei der Bargründung einer AG werden alle Aktien gegen Barzahlung übernommen. Bei der GmbH werden Geldzahlungen an die Gesellschaft erbracht, die mindestens dem Betrag der jeweiligen Stammeinlage entsprechen, wobei zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister jeweils mindestens ein Viertel jeder Stammeinlage und insgesamt die Hälfte des Stammkapitals erbracht sein muss.