Bargründung

Die Bargründung ist der gesetzliche Regelfall. Bei der Bargründung einer AG werden alle Aktien gegen Barzahlung übernommen. Bei der GmbH werden Geldzahlungen an die Gesellschaft erbracht, die mindestens dem Betrag der jeweiligen Stammeinlage entsprechen, wobei zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister jeweils mindestens ein Viertel jeder Stammeinlage und insgesamt die Hälfte des Stammkapitals erbracht sein muss.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation