Bedarfsgegenstand

Bedarfsgegenstände und nicht kosmetische Mittel sind Gegen-stände, die zur Körperpflege bestimmt sind. Bedarfsgegenstände sind zum Gebrauch bestimmt und können mehrere Male verwendet werden. Dies sind beispielsweise Bürsten, Schwämme und Feilen. Dienen sie überwiegend Heilzwecken, sind sie Arznei- bzw. Medizinprodukte.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation