Beeinflussung, unsachliche

Eine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer kann eine unlautere Geschäftspraxis darstellen, die die Entscheidungsfreiheit beeinflusst. Die Beeinflussung der Entschließung der Marktgegenseite hingegen gehört zum Wesen des Wettbewerbs. Die Unlauterkeit bedarf hier erst der Verfälschung der Entscheidungsfreiheit.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation