Beeinträchtigungsverbot
Das Verbot der Beeinträchtigung („Herabsetzung oder Verunglimpfung“) von Ursprungsbezeichnungen wird als Beeinträchtigungsverbot bezeichnet.
Das Verbot der Beeinträchtigung („Herabsetzung oder Verunglimpfung“) von Ursprungsbezeichnungen wird als Beeinträchtigungsverbot bezeichnet.