Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich durch

– Zeitablauf, wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt (s. weiterführend „Befristeter Arbeitsvertrag“)

– Eintritt einer auflösenden Bedingung, wenn es sich um ein mit einer entsprechenden Vereinbarung versehenes Arbeitsverhältnis handelt

– einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag (s. weiterführend „Aufhebungsvertrag“)

beendet werden.

Darüberhinaus kann eine wirksame Kündigung (s. weiterführend „Kündigung, …“) einer der  Vertragsparteien, sowie in einem Kündigungsschutzprozess gerichtlich festgestellten Auflösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Eine wirksame Anfechtung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hat ebenfalls die Beendigung dieses zur Folge. Dabei ist die ex nunc-Wirkung im Arbeitsrecht zu beachten (vgl. „Anfechtung des Arbeitsverhältnisses“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation