Behinderungswettbewerb

Jeder Unternehmer behindert den wirtschaftlichen Erfolg seiner Mitbewerber, indem er ihnen Konkurrenz macht. Geschieht dies durch Qualität, das Image und den Preis einer Leistung, so ist es wettbewerbseigen. Geschieht dies primär weniger durch den wirtschaftlichen Erfolg der eigenen Leistung, sondern durch Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entfaltung der Konkurrenten durch nicht leistungsgerechte Mittel, dann stellt dies eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs dar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation