Behinderungswettbewerb
Jeder Unternehmer behindert den wirtschaftlichen Erfolg seiner Mitbewerber, indem er ihnen Konkurrenz macht. Geschieht dies durch Qualität, das Image und den Preis einer Leistung, so ist es wettbewerbseigen. Geschieht dies primär weniger durch den wirtschaftlichen Erfolg der eigenen Leistung, sondern durch Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entfaltung der Konkurrenten durch nicht leistungsgerechte Mittel, dann stellt dies eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs dar.