Beipackzettel (siehe auch Packungsbeilage) „Gebrauchsanweisung“

Beipackzettel sind arzneimittel-rechtlich mit einem bestimmten Inhalt vorgeschrieben. Darin müssen folgende allgemeinver-ständlichen, deutschsprachigen und gut lesbaren Angaben enthalten sein: Firmenname und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmens, Arzneimittelbezeichnung, Bestandteile, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechsel-wirkungen mit anderen Mitteln, Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung, Hinweise, dass das Arzneimittel nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr angewendet und für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden soll.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation