Beipackzettel (siehe auch Packungsbeilage) „Gebrauchsanweisung“
Beipackzettel sind arzneimittel-rechtlich mit einem bestimmten Inhalt vorgeschrieben. Darin müssen folgende allgemeinver-ständlichen, deutschsprachigen und gut lesbaren Angaben enthalten sein: Firmenname und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmens, Arzneimittelbezeichnung, Bestandteile, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechsel-wirkungen mit anderen Mitteln, Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung, Hinweise, dass das Arzneimittel nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr angewendet und für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden soll.