Bekannter Werktitel
Werktitel ist die besondere Bezeichnung für Druckschriften, Filme, Bühnenwerke o.ä.. Der Werktitel ist ein Unterfall der geschäftlichen Bezeichnung und als solcher vom erweiterten Schutz des § 15 Abs. 3 MarkenG miterfasst.
Werktitel ist die besondere Bezeichnung für Druckschriften, Filme, Bühnenwerke o.ä.. Der Werktitel ist ein Unterfall der geschäftlichen Bezeichnung und als solcher vom erweiterten Schutz des § 15 Abs. 3 MarkenG miterfasst.