Bekannter Werktitel

Werktitel ist die besondere Bezeichnung für Druckschriften, Filme, Bühnenwerke o.ä.. Der Werktitel ist ein Unterfall der geschäftlichen Bezeichnung und als solcher vom erweiterten Schutz des § 15 Abs. 3 MarkenG miterfasst.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation