Belegschaftsaktien

Belegschaftsaktien oder auch Arbeitnehmeraktien sind Aktien des eigenen Unternehmens, die nur von Mitarbeitern erworben werden können, oft mit einem Vorzugskurs auf den aktuellen Börsenkurs. Die Emission erfolgt als bedingte Kapitalerhöhung nach § 192 Abs. 2 Ziff. 3 AktG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation