Belegschaftsaktien
Belegschaftsaktien oder auch Arbeitnehmeraktien sind Aktien des eigenen Unternehmens, die nur von Mitarbeitern erworben werden können, oft mit einem Vorzugskurs auf den aktuellen Börsenkurs. Die Emission erfolgt als bedingte Kapitalerhöhung nach § 192 Abs. 2 Ziff. 3 AktG.