Bergrechtliche Gewerkschaft
Eine bergrechtliche Gewerkschaft war eine besondere Kapitalgesellschaftsform. Mit Gesetz vom 01.01.1982 waren jedoch alle bergrechtliche Gewerkschaften bis Ende 1994 aufzulösen oder umzuwandeln.
Eine bergrechtliche Gewerkschaft war eine besondere Kapitalgesellschaftsform. Mit Gesetz vom 01.01.1982 waren jedoch alle bergrechtliche Gewerkschaften bis Ende 1994 aufzulösen oder umzuwandeln.