Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) wurde aufgrund § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) erlassen. Die BORA konkretisiert u.a. die Berufspflichten der Rechtsanwälte im Zusammenhang mit der Werbung und insbesondere über die Angabe von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten, der Kundgabe beruflicher Zusammenarbeit, sowie der Verwendung von Kurzbezeichnungen und der Gestaltung von Briefbögen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation