Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) wurde aufgrund § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) erlassen. Die BORA konkretisiert u.a. die Berufspflichten der Rechtsanwälte im Zusammenhang mit der Werbung und insbesondere über die Angabe von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten, der Kundgabe beruflicher Zusammenarbeit, sowie der Verwendung von Kurzbezeichnungen und der Gestaltung von Briefbögen.