Beschäftigungsverbot

Ein zeitlich und sachlich befristetes Beschäftigungsverbot kann zugunsten eines verlassenen Mitbewerbers als Inhalt eines Unterlassungsanspruches werden. Dies setzt voraus, dass nicht nur die Art und Weise der Abwerbung, sondern die Beschäftigung des abgeworbenen Mitarbeiters an sich unlauter ist. Andernfalls kann ein Beschäftigungsverbot als Schadensersatz geschuldet werden. In beiden Fällen kann es im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation