Beschwer
Die Benachteiligung des Rechtsmittelführers durch eine Entscheidung stellt eine Beschwer dar. Im Rahmen der Beschwer wird durch die Berufungsanträge der Wert des Beschwerdegegenstandes bestimmt. Ob der Beschwerdewert erreicht ist, hat das Beschwerdegericht als Zulässigkeitsvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen.