Besetzung
Besetzung bezeichnet die Anzahl der entscheidenden Personen innerhalb der jeweiligen Abteilung oder Institution sowie deren Vorgehen. Die Markenstelle entscheidet durch einen einzelnen Prüfer, der Mitglied des Deutschen Patent- und Markenamtes im Sinne des § 26 PatG ist oder mit Einschränkungen durch einen Beamten des gehobenen Dienstes oder vergleichbaren Angestellten. Die Markenabteilungen bestehen aus mindestens drei Mitgliedern, die gemeinsam und unter der Mitwirkung von mindestens drei Mitgliedern des Deutschen Patent- und Markenamtes Entscheidungen fällen. Die für Beschwerdesachen in Markensachen zuständigen Beschwerdesenate des Bundespatentgerichtes sind gemäß § 67 Abs. 1 MarkenG mit drei Mitgliedern besetzt.