Bestellzeichen

Sie sind nicht schutzfähig, wenn sie als reines Bestellzeichen dienen, d.h .nur beschreibenden Charakter haben; Bestellzeichen können aber im Einzelfall kennzeichnende Wirkung entfalten, wenn sie einen Hinweis auf die Herkunft enthalten und Unterscheidungskraft besitzen. Dies ist z.B. anzunehmen, wenn das Bestellzeichen als Marke in einem Werbespott verwendet wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation