Bestellzeichen
Sie sind nicht schutzfähig, wenn sie als reines Bestellzeichen dienen, d.h .nur beschreibenden Charakter haben; Bestellzeichen können aber im Einzelfall kennzeichnende Wirkung entfalten, wenn sie einen Hinweis auf die Herkunft enthalten und Unterscheidungskraft besitzen. Dies ist z.B. anzunehmen, wenn das Bestellzeichen als Marke in einem Werbespott verwendet wird.