Betriebsinterne Vorgänge
Unter betriebsinternen Vorgängen versteht man Abläufe, die regelmäßig der eigenen oder einer fremden erwerbswirtschaftlichen oder sonstigen Tätigkeit, die insoweit im geschäftlichen Verkehr erfolgt, dienen. Sie haben Bezug, sie entfalten keine Außenwirkung zum Markt und begründen daher keine Wettbewerbshandlungen. Eine Möglichkeit der Begründung einer Erstbegehungsgefahr bleibt allerdings weiterhin. (Vgl. „konzerninterne Maßnahmen“).