Betriebsinterne Vorgänge

Unter betriebsinternen Vorgängen versteht man Abläufe, die regelmäßig der eigenen oder einer fremden erwerbswirtschaftlichen oder sonstigen Tätigkeit, die insoweit im geschäftlichen Verkehr erfolgt, dienen. Sie haben Bezug, sie entfalten keine Außenwirkung zum Markt und begründen daher keine Wettbewerbshandlungen. Eine Möglichkeit der Begründung einer Erstbegehungsgefahr bleibt allerdings weiterhin. (Vgl. „konzerninterne Maßnahmen“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation