Betriebsstörung
Die Abwerbung von Arbeitskräften, das Einwirken auf den Betriebs- und Produktionsablauf, Testmaßnahmen, Spionage, sowie Unruhestiftung können eine Betriebsstörung darstellen.
Die Abwerbung von Arbeitskräften, das Einwirken auf den Betriebs- und Produktionsablauf, Testmaßnahmen, Spionage, sowie Unruhestiftung können eine Betriebsstörung darstellen.