Beweiserhebung

Sie ist in § 74 MarkenG geregelt und erfolgt grundsätzlich durch Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung vor dem Patentgericht. Die darin aufgeführten Beweismittel sind nicht abschließend.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation