Beweissicherung
Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kann ein Besichtigungsanspruch durchgesetzt werden, wenn der Anspruchsteller auf die Besichtigung der Sache über die Vermeidung ihres Beiseiteschaffens hinaus auf die aus der Besichtigung zu erlangenden Erkenntnisse zur Geltendmachung seiner (vermeintlichen) Ansprüche angewiesen ist.