Beweiszeichen

Eine Warenkodierung kann als Beweiszeichen Urkundenqualität haben. Ihre Entfernung kann folglich den Straftatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllen. Der Bezug und Vertrieb dekodierter Ware ist indes nicht strafbar, und auch nicht wettbewerbswidrig.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation