Bewertung
Die Bewertung entscheidet darüber, welcher Wert einem Wirtschaftsgut, das in die Bilanz aufgenommen werden soll, zugeschrieben werden kann. Dabei gilt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung, was bedeutet, dass Wirtschaftsgüter wertmäßig eher zu niedrig als zu hoch angesetzt werden sollen.