Bezugssperre
Es handelt sich bei der Aufforderung zur Bezugssperre um die versuchte Beeinflussung der freien Entscheidung eines Unternehmens, bestimmte Geschäftsbeziehungen (Austauschbeziehungen) bei Bezug nicht einzugehen oder nicht aufrecht zu halten. Diese Aufforderung kann eine unlautere geschäftliche Handlung darstellen, wenn der Mitbewerber dadurch durch Boykott gezielt behindert wird.