Bezugssperre

Es handelt sich bei der Aufforderung zur Bezugssperre um die versuchte Beeinflussung der freien Entscheidung eines Unternehmens, bestimmte Geschäftsbeziehungen (Austauschbeziehungen) bei Bezug nicht einzugehen oder nicht aufrecht zu halten. Diese Aufforderung kann eine unlautere geschäftliche Handlung darstellen, wenn der Mitbewerber dadurch durch Boykott gezielt behindert wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation