Blickfangwerbung

Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein. Andernfalls kann die Unlauterkeit irreführender Werbung vorliegen. Das soll grundsätzlich auch dann gelten, wenn sie nur zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot anreizen soll. Eine Unrichtigkeit bzw. Missverständlichkeit der Blickfangwerbung kann sich auch aus Bestandteilen der Werbung ergeben, die selbst nicht am Blickfang teilhaben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation