Boykott
Boykott im wettbewerbsrechtlichen Sinne ist die Aufforderung eines Dritten, eine bestehende Geschäftsverbindung zu einem Unternehmen zu beenden oder eine mögliche nicht aufzunehmen. Der Boykott ist ein klassischer Fall des unzulässigen Behinderungswettbewerbs und ist als Bestandteil der Fallgruppe der gezielten Behinderung ausdrücklich genannt. Der Boykott begünstigt regelmäßig die Aufrechterhaltung oder Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu dritten Marktteilnehmern, sodass er mittelbar auch den Bezug oder Absatz Dritter fördert und damit auch vom Vorliegen einer „Wettbewerbshandlung“ auszugehen ist.