Brandy
Die Anforderungen an „Deutschen Weinbrand“ sind in § 2 AGeV festgelegt. Danach muss beispielsweise das gesamte Weindestillat mindestens zwölf Monate in Eichenholzfässern mit einem Füllungsvermögen von höchstens 1000 Litern gereift sein.
Die Anforderungen an „Deutschen Weinbrand“ sind in § 2 AGeV festgelegt. Danach muss beispielsweise das gesamte Weindestillat mindestens zwölf Monate in Eichenholzfässern mit einem Füllungsvermögen von höchstens 1000 Litern gereift sein.