Buchstabenmarken

Als nicht-technisches Unterscheidungsmerkmal zum Schutz gegen Herkunftsverwechslungen und zur Vermeidbarkeit der Herkunftstäuschung kommt u.a. die sichtbare Anbringung unterschiedlicher Buchstabenmarken in Betracht. Hier ist zu beachten, dass auch die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne ausgeschlossen werden muss.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation