Buchstabenmarken
Als nicht-technisches Unterscheidungsmerkmal zum Schutz gegen Herkunftsverwechslungen und zur Vermeidbarkeit der Herkunftstäuschung kommt u.a. die sichtbare Anbringung unterschiedlicher Buchstabenmarken in Betracht. Hier ist zu beachten, dass auch die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne ausgeschlossen werden muss.