Bundespatentgericht

Das Bundespatentgericht ist in Art. 96 GG als „Bundesgericht für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes“ vorgesehen. Seine Errichtung als besonderes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit stützt sich auf § 65 Abs. 1 S. 1 PatG. Für Markensachen gerichtsorganisatorische Besonderheiten sind in § 67 MarkenG geregelt, ansonsten gelten die §§ 65 ff. PatG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation