Cheapest risk avoider
Von der Ökonomischen Analyse des Rechts ist der Grundsatz zur Belastung des „cheapest risk avoider“ entwickelt worden. Insoweit geht es darum, die Transaktionskosten zu minimieren und um die daraus resultierende Frage wer das Risiko am kostengünstigsten vermeiden kann. Denn möglicherweise kann der Wettbewerber das Irreführungspotenzial des Kaufinteressenten durch zur Verfügung stellen zuverlässiger und aktueller Informationen unproblematisch ausschalten.