Computerprogramme

Zwischen Dienstleistungen und den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln, wie z.B. Computerprogramm oder durch sie erlangte Ergebnisse besteht nicht generell Ähnlichkeit. Vielmehr müssen besondere Umstände die Feststellung der Ähnlichkeit nahe legen. Die Verwendung derselben Computerprogramme zur Erstellung einer Leistung gilt deshalb noch nicht als ausreichendes Indiz für die Ähnlichkeit.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation