concurrence parasitaire

Als parasitärer Wettbewerb („concurrence parasitaire“) kann in Frankreich auch ohne Verwechslungsgefahr die Ausbeutung fremder Leistungen verboten werden, wenn entweder eine Rufausbeutung vorliegt oder aber ein hinreichend originelles Leistungsergebnis, das eine besondere Innovation darstellt oder auf einer erheblichen Investition beruht, zum Zwecke der Einsparung eigener Aufwendungen ausgenutzt wird. Er setzt nicht ein unbedingt direktes Wettbewerbsverhältnis voraus.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation