confusion
Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist die „confusion“, als das Hervorrufen von Verwechslungen.
Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist die „confusion“, als das Hervorrufen von Verwechslungen.