Darlehen
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem dem Darlehensnehmer finanzielle Mittel oder vertretbare Sachen zum Gebrauch auf Zeit überlassen werden. Im Gegenzug muss er bei Fälligkeit des Darlehens den Nennwert in Geld bzw. eine Sache gleicher Art und Güte nebst Zinsen an den Darlehensgeber übereignen.