„Deutsch“

Die Verwendung eines Ländernamens als Zusatzbezeichnung in der Firma eines Unternehmens ist irreführend, wenn das Unternehmen nicht nach Ausstattung und Umsatz auf den Markt dieses Landes zugeschnitten ist. Die Beispielhaftigkeit und die Wichtigkeit des Unternehmens für die Wirtschaft des jeweiligen Landes kommen damit aber nicht zur Geltung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation