Differenzhypothese

Die Schadensbestimmung im Wettbewerbsrecht erfolgt nach der Differenzhypothese. Nach ihr besteht der Schaden in der Differenz zweier Güterlagen. Zum einem die tatsächliche Güterlage, die durch das schädigende Ereignis geschaffen wurde und zum anderen die hypothetische Güterlage, die bei Hinwegdenken dieses Ereignisses bestehen würde. Ist die tatsächliche Güterlage geringer als die hypothetische, so liegt ein Vermögensschaden vor. Siehe dazu auch damnum emergens und lucrum cessans).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation