Diplom-Ingenieur
Die Befähigung des Werbungstreibenden ergibt sich für den Verkehr nach außen durch den Eindruck, den die Berufsbezeichnung erweckt. Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) ist eine solche und ein akademischer Grad. Der Schutz dieser Berufsbezeichnung ist darüber hinaus in den Ingenieurgesetzen der Länder geregelt.