Domain
Die Registrierung einer möglichen einmalig zu vergebenen Domain oder auch Domäne (z.B. www. … .de) kann ggf. als eine rechtswidrige Namensanmaßung oder eine unlautere Behinderung gesehen werden.
Die Registrierung einer möglichen einmalig zu vergebenen Domain oder auch Domäne (z.B. www. … .de) kann ggf. als eine rechtswidrige Namensanmaßung oder eine unlautere Behinderung gesehen werden.