Doppelsanktion
Unter einer Doppelsanktion versteht man eine Doppelbestrafung, die i.S.v. Art. 103 Abs. 3 GG die Heranziehung bei Kern- und Nebenstrafrecht ausschließt. Darunter versteht man aber auch einen Ausschluss i.S.d. § 10 Abs. 2 UWG der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei einer verhängten Geldstrafe. Bei einer Unterwerfung zu einer Vertragsstrafe kann für den Schuldner die Gefahr einer Doppelbelastung bestehen.