Doppelsanktion

Unter einer Doppelsanktion versteht man eine Doppelbestrafung, die i.S.v. Art. 103 Abs. 3 GG die Heranziehung bei Kern- und Nebenstrafrecht ausschließt. Darunter versteht man aber auch einen Ausschluss i.S.d. § 10 Abs. 2 UWG der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei einer verhängten Geldstrafe. Bei einer Unterwerfung zu einer Vertragsstrafe kann für den Schuldner die Gefahr einer Doppelbelastung bestehen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation