Dreidimensionale Zeichen

Auch dreidimensionale Zeichen können gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke geschützt werden. Schutzfähig sind zum Beispiel Phantasieformen, aber auch die Form der Ware oder ihre Verpackung oder nur Teile der Ware. Für dreidimensionale Zeichen gelten die zusätzlichen Schutzschranken des § 3 Abs. 2 MarkenG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation