Drittauskunft

Dem Rechtsinhaber kann ein Auskunftsanspruch über Vertriebswege und Herkunft, die sog. „Drittauskunft“ im Falle eines Verletzungsgegenstandes gegenüber dem Verletzer zustehen. Damit soll eine effektive Verfolgung und Unterbindung von Rechtsverstößen Dritter ermöglicht werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation