Drittunterwerfung

Ist der Abgemahnte bereits durch einen Dritten abgemahnt worden, so ist er zur unverzüglichen und umfassenden Informationsauskunft über die dazu gehörigen Angaben verpflichtet. Dadurch soll der Ausschluss der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung zugunsten des Unterlassungsanspruches unterbunden werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation