Drittzeichen

Ein Drittzeichen, also ein Zeichen, das mit einem anderen kollidiert, kann zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft des ursprünglichen Zeichens führen. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn bereits eine gewisse Anzahl von Drittzeichen zum für den Zeitrang des älteren Zeichens maßgeblichen Zeichens verwendet wurden als auch, wenn zu einem späteren Zeitpunkt neue Drittzeichen nachrücken. Im ersten Fall wird die originäre Kennzeichnungskraft beeinträchtigt, im zweiten ist festzustellen, ob eine Vernachlässigung des Zeichens dergestalt, dass man die Neuanmeldung ähnlicher Drittzeichen zulässt, eine geringere Schutzwürdigkeit begründet.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation