Due Diligence
Unter Due Diligence versteht man die sorgfältige Untersuchung eines Kaufobjekts oder der Daten eines Übernahme-, Investitions- und Fusionskandidaten. Wird im Rahmen dieser durch irreführende Angaben, Verstoß gegen vertragliche Loyalitätspflichten oder Bestechung auf die freie Entscheidung des vertraglich Gebundenen eingewirkt kann Unlauterkeit vorliegen.